1. September 2011
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Arbeitsrecht: Ansprüche mal anders gesehen

Firmenwagen für alle und dann auch noch privat genutzt!?
Die Sicht von Amerikanern – Ungarn – Japanern – Deutschen

Bei einem Führungskräftetraining in Ungarn – dem Inhouse-Training eines Unternehmens, das vor wenigen Monaten von einem amerikanischen Konzern übernommen wurde – stellte ich fest, dass Stimmung und das Betriebsklima arktische Temperaturen hatten. Es gab starken Widerstand gegen alles, was mit dem neuen Eigentümer zu tun hatte. Das fing beim Anbringen des Firmenlogos an, setzte sich fort bei der Akzeptanz der Produktions- und Ergebniskennzahlen und endete bei der Nutzung von Führungsinstrumenten (Messung der Mitarbeiterzufriedenheit, Entwicklungsgespräche usw.).

Des Rätsels Lösung kam beim Mittagessen. Dort fragte mich der CFO, ob ich verstehen könne, dass sich das Unternehmen unter dem neuen Eigentümer nicht mehr kümmere, wie die Mitarbeiter zur Arbeit kämen!? Gleich zu Beginn der Übernahme hatte man die Firmenwagen-Flotte abgeschafft. Nur noch die Top-Manager kamen jetzt in den Genuss eines Dienstwagens und mussten sich an den privat genutzten Strecken finanziell beteiligen. Alle anderen hatten dieses Privileg verloren und lebten ihre „Verlustgefühle“ lautstark aus. Die Produktionsmitarbeiter mussten Fahrgemeinschaften gründen, mit dem Bus oder dem Fahrrad kommen.

Das Aufgeben lieb gewonnener Privilegien verärgert Menschen. Das zeigte sich zum Beispiel auch bei der heftigen Diskussion über die zeitweise Abschaffung der Pendlerpauschale in Deutschland. Dabei wird der Einsatz von Dienstwagen international völlig unterschiedlich gehandhabt. Auch in Japan ist ein privat mitgenutzter Firmenwagen unüblich. Inzwischen gibt es mehr als 1.300 japanische Unternehmen in Deutschland. Die meisten davon sind Tochterfirmen japanischer Konzerne und werden in der Regel von Japanern geführt. Das stellt die Personalverantwortlichen vor neue Aufgaben: Sie müssen ihre Vorgesetzten behutsam mit dem deutschem Arbeitsrecht und deutschen Gepflogenheiten vertraut machen – etwa damit, dass viele Mitarbeiter hierzulande aus steuerlichen Gründen einen Firmenwagen einer Gehaltserhöhung vorziehen. Und dass es tatsächlich gang und gäbe (und sogar Bestandteil des Arbeitsvertrages) ist, diesen Wagen auch privat nutzen zu dürfen. Andernfalls drohen „Kollateralschäden“ – siehe oben!

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