18. Dezember 2014
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Festtage in anderen Ländern. Compliance Management über Grenzen hinweg

In Deutschland: Weihnachten ist für uns das Fest der Liebe und der Geschenke. Doch was bedeutet dies im Geschäftsleben? Eine E-Mail Aussendung, Weihnachtskarten, Geschenke – wenn möglich, speziell für den Empfänger liebevoll ausgesucht. E-Mails werden mit E-Mails beantwortet, Karten mit Karten, doch dann die erste Überraschung, ein kleines Geschenk mit einem geringen Wert wird abgelehnt: „Nein danke, meine Konzernrichtlinien verbieten „Anfütterung“. Peinlich berührt nehme ich das Geschenk – mein Hörbuch – zurück.

Ich habe viele Dinge im Unternehmens-Alltag erlebt, nette Geschenke zum Essen und Trinken, Geschenke, die wir in einer Tombola sammelten und dann zur Weihnachtsfeier unter allen Mitarbeitern verlost haben, aber abgelehnt habe ich noch nie ein Geschenk!

Wo beginnt die Korruption – wo hört sie auf? In einem afrikanischen Land, wo eine einflussreiche Person zu den Bodenschätzen der Region täglich einen Becher mit Diamanten erhält, 365 Tage im Jahr oder bei kalkulierten Entry-Tickets oder Provisionen an Dritte oder ist die Annahme einer CD schon Bestechung?

Doch was bedeutet dies für das Management? Was wenn ich heute ein kleines Päckchen für die Weihnachtspost vorbereite? Oder ein Geschäftspartner Geschenke mitbringt?

Wir wissen: Global aufgestellte Konzerne agieren in unterschiedlichen Ländern, Gesetzeslagen und Traditionen. Compliance Regelungen der Zentrale müssen auch in den Ländergesellschaften gelebt und eingehalten werden, auch wenn dies dort oftmals als übertrieben angesehen wird. Doch wie gelingt dieser Spagat?

Ob Korruption, Datenschutz oder Kartellrecht – das Unrechtsempfinden ist in vielen Ländern unterschiedlich. Was in einem Land noch als Kavaliersdelikt gesellschaftlich toleriert wird, wird andernorts hart bestraft. Kein Unternehmen kann es sich heute leisten, Verstöße als Auslegungssache zu betrachten. Die Wirksamkeit eines Compliance-Managementsystems und Ethikprogramms hängt deshalb in hohem Maße davon ab, ob es konzernweit und länderübergreifend über kulturelle Widerstände hinweg implementiert und akzeptiert ist. (lt. KPMG)

Weihnachtsgeschenk oder Anfütterung?

Fast niemand weiß heute genau, welche Geschenke und Einladungen in der Vorweihnachtszeit oder auch während des gesamten Jahres angenommen werden dürfen. Was, wenn der beste Lieferant (Preis, Qualität, Liefertreue) zu den Festtagen eine Kiste Wein an den Einkäufer schickt. Was eigentlich Freude bereiten und Dankbarkeit ausdrücken soll, wird schnell zum Frust. Denn hinter dem Dankeschön lauert der Vorwurf der Bestechung oder auch Bestechlichkeit.

Es gibt keine eindeutige Rechtsprechung, daher muss jedes Unternehmen sich selbst kontrollieren. Damit Sie als Führungskraft Klarheit erhalten, bitten Sie die Geschäftsleitung, eindeutige Compliance-Regelungen zu treffen und Verhaltensrichtlinien festzulegen. Fragen Sie sich selbst: fühle ich mich dadurch mehr an den Schenkenden gebunden, was würde ich sagen, wenn mein Kollege dieses Geschenk annehmen würde, würde ich anderen dieses Geschenk zeigen?

Informieren Sie Ihre Geschäftspartner, dass Sie keine Geschenke oder Einladungen annehmen dürfen oder auch wollen. Kleine Geschenke, Verbrauchs- oder Gebrauchsgeschenke sind möglich, jedoch verheimlichen Sie nichts.

Andere Länder – andere Sitten

Nicht in jedem Land werden die Compliance Regeln so strikt gelebt, wie wir es tun. Hier muss oft beachtet werden, ob ein Geschenk an den Schenkenden zurückgegeben werden kann, ohne dass dieser das Gesicht verliert. Binden Sie hier Ihre Vorgesetzten ein, es könnte tatsächlich passieren, dass die Geschäftsverbindung dadurch negativ beeinflusst wird.

Interne Neidgesellschaft

Nicht jede Abteilung steht im direkten Kontakt zu Lieferanten bzw. externen Dienstleistern. Eine Einkaufsabteilung, ein Marketingmitarbeiter wird eher auf der Liste der Beschenkten fallen, als jemand aus der Buchhaltung, Logistik oder Produktion. Dies führt dann zu interner Missgunst und Ungerechtigkeit. Machen Sie eine Tombola, so hat jeder die Möglichkeit etwa zu gewinnen, auch wenn er nicht der direkte Empfänger war.  Informieren Sie auch den Schenkenden über dieses unternehmensinterne Ritual. Er oder sie wird nicht verstehen, wenn der Empfänger sich für ein speziell ausgewähltes Geschenk nicht bedankt. Seien Sie in jeder Hinsicht offen, kommunizieren Sie Ihre Compliance Regeln und auch den internen Umgang mit Geschenken zur Weihnachtszeit. Und machen Sie dies auch in den unterschiedlichen Ländergesellschaften klar.

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